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Erste Erfahrungen mit dem neuen Mutterschutzgesetz

Foto: Silvester Siegmann

Zum 01. Januar 2018 ist nach langjährigen Diskussionen das „neue“ Mutterschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. Es soll nicht dazu kommen, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. Damit sollen die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt werden, dem Beruf während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen.

Eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Gefahren und Risiken für Schwangere und deren Kinder stellt die Gefährdungsbeurteilung dar. Diese ist generell durch den Arbeitgeber an allen Arbeitsplätzen, an denen auch Frauen tätig sein können, mit Bezug auf eine mögliche Schwangerschaft durchzuführen. Wird dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft angezeigt bzw. bekannt, so hat er zusätzlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um dann zu entscheiden, ob die Schwangere die aktuelle Tätigkeit ohne sich selbst oder das Kind zu gefährden ausüben kann oder ob spezielle Maßnahmen zur Risikoabwehr ergriffen werden müssen. Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen, und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt ist. 

In dem Vortrag sollen die Neuerungen im Mutterschutzgesetz dargestellt werden und auf erste Erfahrungen in der täglichen Praxis aus Sicht unseres Instituts für Lehrergesundheit in Rheinland-Pfalz eingegangen werden. Die Praxis zeigt hier, dass das Bestreben, schwangere und stillende Frauen besser ins Berufsleben zu integrieren, nur bedingt umgesetzt wird. In den letzten Jahren fällt bei dieser Personengruppe (ca. 1.500 schwangere Lehrerinnen in Rheinland-Pfalz pro Jahr) auf, dass die Beschäftigungsverbote von früher unter 10% auf über 30% angestiegen sind. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig und sollen in dem Vortrag u.a. dargestellt und diskutiert werden.

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