Gewalt am Arbeitsplatz ist in vielen Branchen ein alltägliches Risiko: Beleidigungen, Bedrohungen, (sexuelle) Belästigungen oder körperliche Gewalt: Übergriffe am Arbeitsplatz haben deutlich zugenommen.
Besondere Risikofaktoren sind dabei direkter Kundenkontakt, Einzelarbeitsplätze, Nachtarbeit, Arbeit bei Kunden/Klienten/Patienten zu Hause, Umgang mit Wertsachen (Geld, Medikamente) oder Arbeit mit bestimmten Personengruppen (z.B. Menschen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen).57,4 % der europäischen Beschäftigten haben es laut der EU-OSHA mit schwierigen Kunden, Patienten, Klienten oder Schülern zu tun, 4% sind schon einmal Opfer von körperlicher Gewalt geworden. EU-weit geben sogar 15,2% der Beschäftigten in der Pflege an, schon einmal Opfer von Gewalt gewesen zu sein. Kriminologen der Ruhr-Universität Bochum (RUB) haben im Jahr 2017 Rettungskräfte in NRW zu ihren Gewalterfahrungen befragt: 92 Prozent der Rettungskräfte wie Notärzte, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten wurden im zurückliegenden Jahr im Dienst angepöbelt, 26 Prozent wurden Opfer körperlicher (und damit strafrechtlich relevanter) Übergriffe.
Für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen gehören Gewalterfahrungen zum Berufsalltag; eine enorme psychische Belastung und natürlich körperliche Gefahr.
Die Betroffenen leiden häufig lange Zeit unter den Folgen: Beispielsweise können Schlafstörungen entstehen, Depressionen, Reizbarkeit und Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten, Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen bis hin zu Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), weil sie das Erlebte einfach nicht verarbeiten können. Fälle von Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung sind längst nicht mehr die Ausnahme. Nicht selten stehen Mitarbeiter und auch Führungskräfte der Gewalt am Arbeitsplatz hilflos und nicht ausreichend geschult gegenüber.
Laut dem BKK Gesundheitsreport 2017 bleibt diese steigende psychische Belastung nicht ohne Folgen: Psycho-sozialer Stress als arbeitsweltliche Belastung hat einen wesentlichen Einfluss auf die zunehmende Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten.
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt, alle Unternehmen müssen auch die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben und dazu zählt auch der alltägliche Umgang mit Gewalt und Aggression.
Dies alles macht deutlich, dass es sich bei dem Thema „Gewalt am Arbeitsplatz“ nicht um ein individuelles Pro-blem des jeweiligen Beschäftigten handelt. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gefährdungen vorzu-beugen sowie Beschäftigten beizustehen und somit ist der Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.