Rubriken

Beurteilung von Sprachverständlichkeit und Sprachqualität Sprachkommunikation bei Verkehrsgeräuschen

Die moderne Arbeitswelt verlangt heute eine möglichst störungsfreie Sprachkommunikation. Dies trifft vor allem auf den Dienstleistungsbereich und den Bereich Bildung und Erziehung mit ihrem hohen Kommunikationsbedarf zu. Die Störung von Sprachverständigung durch Verkehrsgeräusche wurde bisher nur wenig systematisch untersucht. Eine neue Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) trägt dazu bei, Sprachkommunikation und ihre Qualität in die Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze und Ergonomie einfließen lassen zu können.

In einer umfassenden experimentellen Untersuchung wurden der Einfluss von Verkehrslärm, aber auch die Eigenschaften des Sprechers und die ablenkende Wirkung von Nebentätigkeiten auf das akustische Sprachverstehen und die Bewertung der Sprachqualität durch den Hörer ermittelt. Kontextunabhängiges Sprachmaterial wie in einen Trägersatz integrierte Ein-Silben-Worte sowie grammatisch richtige, aber sinnfreie und dadurch unvorhersehbare Sätze aus sechs Worten mussten im Sprachlabor erkannt und wiedergegeben werden. Dazu wurde der mentale Aufwand und das subjektive Empfinden der Hörer abgefragt: Fünfstufige Antwortskalen von „sehr gut“ bis „schlecht“ vervollständigten dabei Selbstaussagen wie „ich musste mich konzentrieren, um die Sätze verstehen zu können“ oder „ich habe die Bedingungen als störend empfunden, unter denen ich die Sätze verstehen musste.“ Darüber hinaus wurde die Reaktionszeit vom Ende der Wiedergabe bis zum Einsetzen des Nachsprechens erfasst. Sprachmaterial von Muttersprachlern stand ebenso zur Verfügung wie das von Fremdsprachlern. Zur Simulation einer möglichst realistischen Geräuschbelastung wurden Geräuschkulissen aus Straßenlärm, einem vorbeifahrenden Güterzug und neutralem Rauschen präsentiert, die in wechselnder Lautstärke die gesprochene Sprache störten. Die gesamte Bearbeitung des Sprachmaterials erfolgte digital auf einem PC mit Hilfe einer Audio-Editor Software.

Im Ergebnis der komplexen Analysen bleibt die objektivierbare Verständlichkeit auch bei steigenden Signal-Geräusch-Abständen weitgehend konstant. Die Sprachverständlichkeit spielt für die Beurteilung der Sprachqualität zwar eine wichtige Rolle, wird aber von physikalischen und psycho-sozialen Faktoren wie Intensität der Hintergrundgeräusche, Dialekt bzw. Akzent und Hörerzufriedenheit überlagert. Zur Ableitung eines entsprechend angepassten Qualitätsniveaus wurden zwei subjektive Bewertungen der Hörer einbezogen: die Einschätzung, wie leicht die Testaufgaben zu bewältigen waren, und die Konzentration, die der Test erforderte. Es zeigte sich, dass gerade diese Werte empfindlicher auf die Beeinträchtigung der Sprachkommunikation durch Verkehrslärm reagieren als die reine Sprachverständlichkeit, insbesondere dann, wenn die objektive Verständlichkeit relativ hoch ist. Die Autoren der Studie gehen daher von einem erweiterten Konzept von Sprachverständnis aus, das hohe Verständlichkeit bei möglichst niedrigem Aufwand für Sprecher wie Hörer umfasst. Gerade bei mental anspruchsvollen Tätigkeiten, so der Schluss, sollte Sprachkommunikation weitgehend anstrengungslos erfolgen.

Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Forschungsbericht Fb 1091: „Beurteilung der Sprachkommunikation bei Verkehrsgeräuschen“; Ch. A. Sust, R. Steckel, M. Kulka, H. Lazarus, P. Kurtz; 117 S.; ISBN 3–86509–672–2, EUR 14,00.

Zu beziehen beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/945 44 61, Fax 0471/945 44 88.

Broschüre erleichtert Umgang mit neuem Chemikalienrecht REACH-Info 2 klärt über Besonderheiten auf

Seit etwa einem Jahr arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht. Dabei unterstützt sie die Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Wie jede Gesetzesänderung wirft auch die neue Verordnung viele Fragen bei den Betroffenen auf. Antworten geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA „REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung“ veröffentlicht.

Die Broschüre befasst sich mit den besonderen Regelungen, die unter REACH für Zwischenprodukte und für Stoffe in Forschung und Entwicklung gelten. So ermöglicht REACH für isolierte Zwischenprodukte eine weitgehende Ausnahme von den Prüfpflichten. Diese Ausnahme ist jedoch vom streng kontrollierten, strikten Einschluss des Stoffes abhängig. Auch für Chemikalien in der Forschung und Entwicklung sieht REACH weitgehende Ausnahmen vor, die jedoch zeitlich beschränkt sind. Damit soll die Entwicklung neuer Stoffe und Produkte nicht durch Prüfkosten belastet werden, solange das Herstellungsverfahren oder seine Anwendung noch erforscht und entwickelt wird.

REACH-Info 2 unterstützt Unternehmen, sicher zu entscheiden, ob sie die Ausnahmeregelungen auf ihre Stoffe anwenden können. Dabei helfen Flussdiagramme und übersichtliche Tabellen, die Stoffe richtig einzuordnen. Im Anhang befinden sich Beispiele und weiterführende Internetadressen.

Die kostenlose Broschüre „REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung“ befindet sich als Download im PDF-Format (197 KB) auf der Webseite: http://www.reach-helpdesk.de

oder kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service – Fax 0231.90 71 20 70, E-mail: info-zentrum@baua.bund

Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.

Hautpflege nach wie vor Stiefkind der Männer (DGUV) Fehlzeiten wegen Hauterkrankungen bei männlichen Mitarbeitern häufiger

Wenn es um die eigene Haut geht, sind Männer nach wie vor „raue Kerle“. Hautpflege und Hautschutz bleiben Frauendomänen. Das zeigt das Ergebnis einer Umfrage der Präventionskampagne Haut von gesetzlicher Unfall- und Krankenversicherung, bei der über 2000 Männer und Frauen zum Thema Haut befragt wurden. Demnach hält gut ein Viertel aller befragten Frauen ihre Haut im Vergleich zur Gesamtbevölkerung für überdurchschnittlich empfindlich – bei den Männern sagen dies hingegen nur rund vierzehn Prozent der Befragten. Die meisten männlichen Umfrageteilnehmer halten ihre Haut für normal empfindlich (55,8 Prozent). Und dies, obwohl gut ein Drittel der Männer (Frauen 45 Prozent) angibt, schon einmal unter Hautbeschwerden gelitten zu haben. Zudem erklären sogar mehr Männer als Frauen, dass ihre Haut „fast immer“ oder „oft“ beruflich oder privat UV-Strahlung oder mechanischen Belastungen (20,1 Prozent Männer / 6,8 Prozent Frauen) ausgesetzt ist. Diese Angaben werden auch von der aktuellen Krankheitsstatistik untermauert: Mit knapp 24 Tagen je 100 Pflichtmitglieder der BKK waren Männer im Jahr 2006 deutlich länger wegen Hautproblemen krank geschrieben als Frauen mit 14 Krankheitstagen.

Vor allem hinsichtlich des Pflegeverhaltens zeigen sich zwischen dem weiblichen und männlichen Geschlecht große Unterschiede: Zur Nutzung von Creme bzw. Lotion nach dem Duschen und Baden sagen drei Viertel der Frauen (74,1 Prozent), dass sie dies „fast immer“ oder „oft“ tun, jedoch tut dies nach eigenen Angaben nur rund ein Drittel der Männer (33,6 Prozent). Handcreme nach dem Händewaschen nutzen 77,7 Prozent der Frauen, aber nur 45,1 Prozent der Männer. Lediglich bei der Nutzung von Handschuhen als Hautschutz zeigt sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Geschlechtern (Frauen 35,7 Prozent / Männer 40,5 Prozent) – nicht zuletzt, da die Anwendung zumeist in den beruflichen Bereich fällt und hier betriebliche Aufklärung und Prävention greifen.

Hauterkrankungen ein Spitzenreiter bei den Berufskrankheiten
Hauterkrankungen spielen besonders im beruflichen Umfeld eine wichtige Rolle: Sie stehen an der Spitze der Berufskrankheiten. Knapp die Hälfte der Fälle wird dabei bei Beschäftigten im Gesundheitswesen diagnostiziert. Doch auch in den klassischen „Männerberufen“ sind beruflich bedingte Hauterkrankungen vergleichsweise weit verbreitet. Schlosser, Mechaniker, Metall-Erzeuger und -Bearbeiter, aber auch Bauarbeiter leiden bei der Arbeit häufig unter Hautproblemen. „Zement ist die Ursache der Maurerkrätze, der häufigsten Hautkrankheit am Bau“, sagt Jutta Vestring, Mitglied der Geschäftsführung der BG BAU. Ausgelöst wurde das tückische Handekzem jahrzehntelang vor allem durch das im Zement enthaltene Chromat. Über zehn Jahre kämpfte die BG BAU dafür, dass die Industrie chromatarme Zemente herstellt. Seit zwei Jahren dürfen nun auf Baustellen nur noch chromatarme Zemente verwendet werden.

Mindestens ebenso problematisch wegen ihres hohen Allergiepotenzials sind Epoxidharze. Diese werden bei Beschichtungen von Industrieböden oder in Fliesenklebern verwendet. „Präventionsmaßnahmen wie Handschuhe und die Anwendung von Schutzcremes sind daher unbedingt notwendig, um Erkrankungen zu verhindern“, so Vestring.

Die Präventionskampagne Haut
Die Präventionskampagne Haut ist eine gemeinsame Aktion von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung. Unter dem Motto „Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 Deines Lebens.“ ist die Kampagne in diesem Jahr auch auf der A+A vertreten, der weltweit größten Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Weitere Informationen zur Präventionskampagne: www.2m2-haut.de

BK-Report 2/2007 BK 1317

Der in der zweiten Auflage vorliegende BK-Report 1317: Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische, – Allgemeine und arbeitstechnische Hinweise, – Empfehlungen zur ärztlichen Begutachtung, Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ISBN: 978–3–88383–726–1 ermöglicht eine qualitätsgesicherte Bearbeitung in Fällen mit Verdacht auf beruflich verursachte Schädigung des Nervensystems durch organische Lösungsmittel auf der Grundlage technischen und medizinischen Expertenwissens.

Im ersten Teil finden sich arbeitstechnische Hinweise mit speziellen Informationen zu Lösungsmitteln und Gemischen, deren Neurotoxizität nach aktuellem Erkenntnisstand gesichert ist. Der Report enthält Übersichten über das Vorkommen der Stoffe in verschiedenen Branchen sowie Stoffdossiers mit chemischen und physikalischen Daten, Grenzwerten und Aufnahmewegen. Diese Informationen sollen die im Einzelfall erforderlichen Ermittlungen zu Art und Umfang möglicher schädigender Einwirkungen unterstützen und eine arbeitstechnische Gesamtwertung ermöglichen.

Den zweiten Schwerpunkt des Reports bilden die Empfehlungen zur Begutachtung, die von Sachverständigen unterschiedlicher Disziplinen erarbeitet wurden, die über umfangreiche Erfahrungen aus der Beobachtung, Behandlung und Beurteilung entsprechender Krankheiten verfügen. Im Anhang . finden sich zusätzliche Informationen in Form bewertender Zusammenfassungen von Literaturdaten zur neurotoxischen Wirkungsschwelle einzelner Stoffe und Gemische.

Der BK-Report bietet damit den Unfallversicherungsträgern und den ärztlichen Gutachtern eine fundierte Beurteilungsgrundlage für die Bearbeitung der BK-Nr. 1317. Auch Betriebsärzte, die eine BK-Anzeige erwägen, können sich im Report informieren Insbesondere die sehr detaillierten Informationen zu Lösungsmittelgemischen und deren Bewertung sind auch für betriebsärztliche Praxis wertvoll.

Der BK-Report 1317 ist im Internet unter www.dguv.de zu finden

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner