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BsAfB-News August 2012

Dr. Franz H. Müsch, MedDir a. D., Arbeitsmediziner und Pneumologe, hat in der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht 4/12“ erneut die Statistiken der Berufskrankheiten, Arbeits- und Arbeitswegeunfälle interpretiert. Bei den arbeitsbedingten Todesfällen zeigt sich bei den Arbeits- und Wegeunfällen in den Jahren 2000 bis 2010 zwar eine erfreuliche Abnahme der Todesfälle aber auch ein deutlicher Trend mit einer Zunahme der tödlichen Verläufe von Berufserkrankungen. Die Todesfälle durch asbestverursachte Malignome (Lungen- und Kehlkopfkrebs zusammengefasst mit Mesotheliomen) nahm noch bis zum Jahr 2008 jährlich auf 1394 Todesfälle zu. Aufgrund des „Asbestverbots“ aus dem Jahre 1993 scheint die Häufigkeit der asbestverursachten Tumortodesfälle ab 2009 wieder abzunehmen. 2010 mussten noch 1192 Opfer beklagt werden. Inwieweit eine „Meldemüdigkeit“ behandelnder Ärzte diese Zahlen schönen, wurde noch nicht untersucht. Vergeblich wurde wiederholt eine Petition für einen Bundesbeauftragten für BK-Opfer beim Bundestag eingereicht.

Auf dem Betriebsärztesymposium am 14. Mai im BMAS „Psychische Gesundheit im Betrieb“ gab die Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen folgendes Statement ab: „Angesichts der rasanten Veränderungen in der modernen Arbeitswelt ist die Bedeutung der Arbeitsmedizin gewachsen. Betriebsärzte wirken als Mittler, sie übersetzen zwischen betrieblicher und medizinischer Wissenswelt. Sie sind die Einzigen im Betrieb, die sowohl den Gesundheitszustand der einzelnen Mitarbeiter als auch die betrieblichen Abläufe vor Augen haben.“ Bei der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie bringt sich der BsAfB auf dem Gebiet „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ ein.

Am 12. – 14. September 2012 findet das 26. Freiburger Symposium „Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst“ statt. „Neben Plenarvorträgen zu interdisziplinären Fragestellungen werden in Seminaren und im BGW-Frageforum zahlreiche Belastungen der Gesundheitsberufe thematisiert. Zu infektiologischen, physikalischen, chemischen und psychosozialen Gefährdungen werden innovative Lösungen im Rahmen von Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz aufgezeigt.“ Internet: www.ffas.de.

Nach einem Jahr DGUV Vorschrift 2 äußerte sich Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV, in einer Zwischenbilanz zufrieden darüber, dass die Vorschrift im betrieblichen Alltag angekommen sei. Durch den Paradigmenwechsel, nicht mehr feste Einsatzzeiten vorzugeben, sondern den Betreuungsbedarf an die unterschiedlichen Gegebenheiten im Betrieb durch die Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung anzupassen, hätten Unternehmen und Verwaltungen mehr Handlungsspielraum. Die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe fördere die Zusammenarbeit der im Arbeitsschutz beteiligten Akteure. Nach positiven Rückmeldungen von BsAfB-Mitgliedern sind die von manchen Funktionären heraufbeschworenen Streitigkeiten um Einsatzzeiten weitestgehend ausgeblieben.

Der BsAfB stellt seinen Mitgliedern im geschlossenen Bereich seiner Homepage Musterverträge nach der DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung. Es gibt eine Version mit pauschaler Abrechnung für kleine Betriebe und eine für die Errechnung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Durch die vielen Nachfragen in unserer Geschäftsstelle, wissen wir, wie begehrt diese bearbeitbaren Wordvorlagen sind. Internet: www.bsafb.de > Verband > Login für Mitglieder > Musterverträge nach DGUV Vorschrift 2.

Am 5. und 6. Oktober veranstaltet das IAG der DGUV in Dresden die 5. Fachtagung „Unternehmen in Bewegung – Sport, Gesundheit, Arbeit“. Die Veranstaltungsreihe „Unternehmen in Bewegung“ beschäftigt sich mit der Frage, wie Sport- und Bewegungsangebote die Gesundheit und die Motivation von Beschäftigten fördern können. Internet: www.dguv.de/iag Webcode d128907.

Dr. med. Uwe Ricken

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