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Editorial

Jeder kann sich an seine Schulzeit erinnern. Ein besonderes Highlight waren dabei immer die Klassenfahrten. Das ist auch heute noch so. Mittlerweile geht es dabei auch in’s europäische Ausland oder sogar für einzelne Schüler:innen zu befreundeten Schulen z.B. nach Afrika im Rahmen von sozialen Projekten.

Alle freuen sich auf diese Reisen, aber denken auch alle Schulen und Lehrer:innen daran, was alles bzgl. Sicherheit und Gesundheit zu beachten ist? Diese Unternehmungen sind eine Herausforderung für das schulische Personal, das die Risiken kennen und um die Verantwortung einer solchen Unternehmung wissen muss.

Aktuelles Beispiel: 2019 stirbt ein 13 Jahre altes Mädchen während einer Klassenfahrt in London. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf um zu klären, wer die Schuld am Tod der jungen Diabetikerin trägt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Lehrerinnen Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

Ausflüge im Rahmen von schulischen Veranstaltungen müssen mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung unter Einbeziehung der Eltern, der Schulleiter:in sowie der Schüler:innen beginnen. Insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit erfordern diese schulischen Unternehmungen eine regelgerechte Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld. Auch Schüler:innen sind versicherte Personen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.

Unterstützung findet man aktuell bei der Durchführung in der DGUV Information 202–047 „Mit der Schulklasse sicher unterwegs“.

Übrigens: Das ganze gilt auch für Exkursionen von Studierenden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Silvester Siegmann

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