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Für die Praxis

Am 19.07.2010 wurde die „LärmVibrationsArbSchV“ geändert, hieraus:

§ 5 – Fachkundige Personen;

§ 7 – Kennzeichnung von Lärmbereichen und Verpflichtung zum Tragen

persönlicher Schutzausrüstung;

§ 13 – „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ ist weggefallen (jetzt in der ArbMedVV);

Schüler und Studierende sind nunmehr den Beschäftigten gleichgestellt.

§ 15 – Verschärfung, da Ausnahmeregelungen auf §§ 7 u. 10 beschränkt werden.

Ebenfalls wurde am 19.07.2010 die „ArbMedVV“ geändert, hieraus:

§ 7 – In Abs. 1 gehört das Personal nunmehr zu den „Ausrüstungen“ des

Betriebsarztes; das deckt sich mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

§ 9 – Abs. 3 / Aufgaben des Ausschusses; für uns interessant hier die Punkte

2 und 6;

Teil 3 Abs. 1 / P. 1 u. 3 und Abs. 2 / P. 1;

Teil 4 Abs. 2 / Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

Die „Online EXCEL-Lärmbögen“ I und II (PC-Audiometer) erhalten Sie unter

folgendem Link: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/arbmed/ bgliche_grundsaetze/index.jsp

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