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Nicht-behandelter Hörverlust kostet Deutschland mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr

Berlin, 21. Juni 2007 – Eine aktuelle Studie von Hear-it, einer internationalen Non-Profit-Organisation, deckt auf: 30,2 Milliarden Euro verliert Deutschland jährlich – weil Schwerhörige sich nicht fachgerecht behandeln lassen. Dies entspricht 473 Euro pro Erwachsenem und Jahr. Die Fakten werden belegt durch eine internationale wissenschaftliche Untersuchung über „Soziale Kosten und ökonomische Folgen von unbehandeltem Hörverlust“.

16 Prozent aller erwachsenen Deutschen – also 10 Millionen Personen und damit jeder Sechste – leiden an einem Hörverlust von mehr als 25 Dezibel, dem Grenzwert, den die Weltgesundheitsorganisation WHO für einen bemerkbaren Hörverlust definiert. Nur jeder Vierte lässt sich angemessen behandeln und nutzt beispielsweise ein Hörgerät. Die Folgen einer Nichtversorgung können drastisch sein: Schwerhörige verdienen weniger als ihre gut hörenden Kollegen, isolieren sich sozial, haben häufiger mit Depressionen zu kämpfen und klagen über eine geringere Lebensqualität z.B. durch Stresssymptome und Konzentrationsschwierigkeiten. Die indirekten Kosten, die dem deutschen Staat so Jahr für Jahr entstehen, belaufen sich auf 30,2 Milliarden Euro. Für den gesamten EU-Raum belaufen sich die Gesamtkosten unbehandelter Schwerhörigkeit auf insgesamt 168 Milliarden Euro im Jahr.

Handlungsbedarf für Betroffene und Gesellschaft
“Es ist paradox: Derart viele Menschen sind von Schwerhörigkeit betroffen und nehmen eine verminderte Lebensqualität für sich und ihre Familie in Kauf. Der finanzielle Folgeaufwand für Gesellschaft und Staat ist alarmierend. Es besteht dringender Handlungsbedarf aus medizinischer wie auch aus ökonomischer Sicht – zumal eine Erstversorgung mit Hörgeräten relativ günstig ist”, merkt Kim Ruberg, Generalsekretär von Hear- it, an. “Hörgeräte sind heute High-tech-Kommunikationsmittel. Die Betroffenen leben damit nicht nur aktiver, sondern sie sind auch produktiver am Arbeitsplatz. Wir wollen mit den aktuell vorliegenden Zahlen endlich Gehör für dieses ernstzunehmende, zentrale Anliegen finden, um die Kosten für die Gesellschaft zu verringern.”

Internationaler Vergleich auf Basis umfangreicher Daten
Die erstmals präsentierte, internationale Studie hat ein interdisziplinäres Forschungsteam unter Professor Dr. Bridget Shield von der South Bank University in London erstellt. Im Auftrag der Organisation Hear-it verglichen die Experten alle existierenden Studien aus Europa, Australien und den USA. Das Ziel der Untersuchung war es, einen wissenschaftlich fundierten Überblick mit verifizierten Kennziffern zu den persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schwerhörigkeit in Europa zu erhalten. Die Erkenntnisse decken sich mit den Resultaten einer wissenschaftlichen Publikation aus Australien, die im Februar 2006 veröffentlicht wurde. Diese belegt, dass nicht-erkannte Hörschäden die australische Gesellschaft rund sieben Milliarden Euro pro Jahr kosten. Das heisst: Jeder Australier zahlt indirekt jährlich 337 Euro für das bislang vernachlässigte Problem. Dies entspricht in etwa den gesellschaftlichen Folgekosten, die jährlich durch Rauchen, Diabetes oder psychische Erkrankungen anfallen.

Über Hear-it
Hear-it AISBL ist eine gemeinnützige internationale Non-Profit-Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie betreibt die Portal-Seite www.hearit.org, die weltweit größte Website zum Themenkomplex Hören, Hörverlust, Rehabilitation und Prävention. Die Organisation beleuchtet wichtige Fragestellungen aus psychologischer, soziologischer, rechtlicher, medizinischer und politischer Sicht. Hear-it dokumentiert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Hörverlust und deren Folgen für Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft und ist zugleich Anlaufstelle für Betroffene. Die Website ist in deutscher, englischer, spanischer und französischer Version abrufbar. Sie wurde 2001 von den International Webpage awards als beste Internet-Seite für Fragen der Gesundheitsvorsorge ausgezeichnet.

Neue Studie am BGFA beschäftigt sich mit den Folgen dauerbelasteter Haut

In welcher Form und nach welcher Zeit sich regelmäßige Feuchtbelastung am Arbeitsplatz auf die Haut auswirkt, untersucht das BG-Institut für Arbeitsmedizin (BGFA) jetzt in einer Studie. Sowohl das Arbeiten in feuchtem Milieu als auch das Tragen von feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen, die die Haut luftdicht von der Außenluft abdichten, können die Haut schädigen.

http://www.bgfa.ruhr-uni-bochum.de/pdf/bgfa_info_0107_Feuchtarbeit.pdf

Feuchtarbeit verursacht die meisten beruflich bedingten Hauterkrankungen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegedienst sowie der Metallbe- und -verarbeitung besonders gefährdet

Feuchtarbeit ist für rund ein Drittel aller beruflich bedingten Hauterkrankungen verantwortlich. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne Haut und die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer zum Welttag für Arbeitsschutz am 28. April hin. Jährlich werden weit über 3.000 bestätigte Berufskrankheiten durch Feuchtarbeit verursacht. Das regelmäßige Arbeiten mit Wasser, insbesondere bei Zusatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, ist in Deutschland damit die Hauptursache der so genannten Berufsdermatosen, den derzeit häufigsten bestätigten Berufskrankheiten überhaupt.

Als Feuchtarbeiter gilt, wer seine Haut täglich zwei Stunden und länger dem Wasser aussetzt. Aber auch wer regelmäßig feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe trägt, ist gefährdet: Bei längerem Tragen schwitzen die Hände, die Hornschicht der Haut wird aufgeweicht. „Es ist paradox, aber wahr: Wasser schadet der Haut“, sagt Gerhard Schlagberger, Präventionsfachmann beim Bundesverband der Unfallkassen. Denn der längere Kontakt mit Feuchtigkeit störe die schützende, komplexe Architektur der Haut.

In Deutschland sind etwa eine Million Arbeitnehmer Feuchtarbeiter, darunter vor allem Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Metallbe- und -verarbeitung. Aber auch Friseure, Küchen- und Reinigungspersonal zählen zu den Risikogruppen für beruflich bedingte Hauterkrankungen. Berufsdermatosen äußern sich meist durch ein Ekzem – entzündliche Hautveränderungen, die etwa durch Rötung, Schuppung, Knötchen, Bläschen und Juckreiz auffallen. „Diese Symptome treten nicht sofort auf“, sagt Schlagberger, „denn die Barrierefunktion der Haut wird oft erst über einen längeren Zeitraum hinweg schwächer.“ Erstes Alarmzeichen ist eine raue und trockene Haut. Sie sollte unbedingt mit Hautpflegepräparaten behandelt werden, die die natürliche Barrierefunktion der Haut durch Fette und wasserbindende Stoffe unterstützen. Gerhard Schlagberger: „Welcher Hauttyp welche Pflege braucht, weiß der Betriebs- oder Hautarzt. Zusätzlich haben sich Hautschutzpläne in der betrieblichen Praxis bewährt.“

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihre von Feuchtarbeit betroffenen Arbeitnehmer durch wirksame Maßnahmen schützen. So sollte Feuchtarbeit etwa auf mehrere Personen verteilt werden oder mit Tätigkeiten wechseln, bei denen keine Handschuhe getragen werden müssen. Wer bei seiner Arbeit auf feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe angewiesen ist, kann sich zumindest zeitweilig damit behelfen, dass er Baumwollhandschuhe darunter trägt. Sie absorbieren den Schweiß und die Haut bleibt trocken.

Hintergrund: Hauterkrankungen verursachen menschliches Leid und hohe wirtschaftliche Kosten. Häufig bedingen sie sogar eine Aufgabe des Berufes. Unter dem Motto „Deine Haut. Die wichtigsten 2 m2 Deines Lebens“ wirbt die gemeinsame Präventionskampagne Haut der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung daher für einen bewussten Umgang mit dem größten Organ des Menschen.

Berufsgenossenschaften fördern Erforschung berufsbedingter Hauterkrankungen Neue Erkenntnisse sollen Qualität und Effizienz in der Prävention und Behandlung von Haut-Berufs- krankheiten weiter verbessern

Im Rahmen der Präventionskampagne Haut intensivieren die Berufsgenossenschaften ihre Forschung zur Prävention und Rehabilitation von Hauterkrankungen. Insgesamt 1,1 Mio. Euro investiert der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) ab Jahresmitte in drei Kooperationsprojekte, an denen namhafte Hautkliniken und arbeitsmedizinische Forschungsinstitute beteiligt sind. „Die Projekte sollen unser Wissen über Hautschutz- und Reinigungsmittel sowie Behandlungsverfahren erweitern“, sagt Dr. Joachim Herrmann von der HVBG-Forschungsförderung. „Wir erhoffen uns davon Möglichkeiten, die Qualität unserer Präventions- und Rehabilitationsarbeit weiter zu verbessern.“ Berufsbedingte Hauterkrankungen machen etwa ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten aus. Das finanzielle Engagement der Berufsgenossenschaften für die Forschung ist dementsprechend erheblich: Die Kooperationsprojekte, an denen sich die Universitäten Erlangen-Nürnberg, Jena, Heidelberg und Osnabrück beteiligen, machen rund ein Drittel des jährlichen Förderetats aus. Beim ersten Projekt sollen Möglichkeiten erkundet werden, Vergleichsstandards für Hautschutzmittel zu entwickeln. „Für Anwender ist die Auswahl des geeigneten Mittels häufig noch schwer“, sagt Herrmann. „Vielleicht werden wir am Schluss so etwas wie einen Hautschutzfaktor haben – ähnlich dem Lichtschutzfaktor bei Sonnencremes.“ Ähnlich verhält es sich mit Hautreinigungsprodukten, die die Forscher im zweiten Forschungsprojekt untersuchen. Ziel ist es, objektive Maßstäbe festzulegen, um die Reinigungs- und Irritationswirkung dieser Mittel zu bewerten. Das dritte Forschungsprojekt dient der Qualitätssicherung bei der frühen Erkennung und Behandlung von Berufsdermatosen. „Als Unfallversicherung ist es unser Ziel, Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen so schnell und effizient wie möglich wiederherzustellen, den Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen und Gefährdungen dort auszuschließen. Die in den letzten Jahren etablierten Verfahren haben hier beachtliche Fortschritte gebracht“, so Herrmann. „Durch eine systematische Datenerhebung wollen wir den erreichten Stand dokumentieren, aber auch Verbesserungsmöglichkeiten im Zusammenspiel von Prävention, Diagnose, Therapie und Rehabilitation erkennen.“ Hautschutz bleibt für die Forschungsarbeit der Berufsgenossenschaften und ihrer Einrichtungen somit ein wichtiges Thema. Die drei neuen Projekte reihen sich ein in zurück liegende und laufende Forschungsaktivitäten zu Hautschutz und dermatologischem Heilverfahren.

Hintergrund
Die Präventionskampagne Haut ist ein Zusammenschluss von rund 120 Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung. Unter dem Motto „Deine Haut. Die wichtigsten 2m² Deines Lebens“ werben sie für einen bewussten Umgang mit dem größten Organ des Menschen.

Weitere Informationen unter

www.2m2-haut.de.

Gesetzliche Unfallversicherung: Neue Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe bei der Umsetzung der neuen Verordnung

Für Lärm und Vibrationen gelten zukünftig neue Grenzwerte am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zu Lärm und Vibrationen hin. Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28. Februar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Sie tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Betriebe dabei, die neue Verordnung umzusetzen.

Bei Lärm sinken gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A). Lärmbereiche sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern. Eine technische Maßnahme ist zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen und eine organisatorische Maßnahme die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. Als letzte Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Gehörschutz, vorzusehen.

Bei Vibrationen beschreibt die Verordnung Maßnahmen zur Prävention. Diese muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn die Vibrationen festgelegte Auslösewerte beziehungsweise Expositionsgrenzwerte erreichen oder überschreiten. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass 4 bis 5 Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind. Bei Hand-Arm-Vibrationen sind Schätzungen zufolge 1,5 bis 2 Millionen Beschäftigten betroffen.

Seit den 1970er Jahren ist Lärmprävention am Arbeitsplatz ein Schwerpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes. Trotz erheblicher Erfolge ist berufliche Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. So erkennen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich in knapp 6.000 Fällen eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit an. Vibrationen können zu Muskel- und Skeletterkrankungen und Durchblutungsstörungen der Hände führen. ■

Prävention zahlt sich aus – für alle Betriebsgrößen Erfolgreiche europäische Konferenz in Dortmund

Aktuelle europäische Unfallstatistiken zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa besondere Unterstützung in Präventionsbelangen benötigen. Hier ereignen sich 82 Prozent aller arbeitsbedingten Verletzungen und 90 Prozent aller tödlichen Unfälle.

In der betriebswirtschaftlichen Bilanz bringt effektive Prävention den Unternehmen eindeutig Vorteile. So lautete der Tenor der Beiträge auf der internationalen „Konferenz zur Umsetzung Art. 7 der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, insbesondere in KMU“. Die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung fand am 6. März 2007 in der Stahlhalle der DASA in Dortmund statt. Die rund 170 Teilnehmenden, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und verschiedener Mitgliedstaaten, erörterten mögliche Wege, KMU vom Nutzen der Einbindung von Präventionsfachleuten zu überzeugen.

Staatssekretär im BMAS Rudolf Anzinger machte deutlich: „Vom Great-Place-to-Work-Wettbewerb, den das BMAS unterstützt, wissen wir: Vorreiterunternehmen in Sachen Arbeitsschutz haben den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen von Maßnahmen guter Arbeit verstanden und verinnerlicht. Die kleineren Betriebe müssen dagegen oft noch überzeugt und dabei unterstützt werden, Sicherheits- und Gesundheitsstandards einzuführen.“

Die Konferenz griff die Feststellung der Europäischen Kommission auf, dass kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, Arbeitsschutzexperten einzubinden. Die Beiträge zur Umsetzung von Artikel 7 in Deutschland, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Polen und Rumänien zeigten den Spielraum auf, den das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten zur Gestaltung lässt. Das reformierte deutsche Modell, das die Eigenverantwortung des Unternehmers in den Vordergrund rückt, stieß bei den Fachleuten auf großes Interesse. Deutlich wurde, dass sich Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen und die Unfallzahlen zurückgehen.

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