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Die EU-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) also Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien wurde am 18. Dezember 2006 beschlossen und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Kurz gesagt soll der Wissensstand über die Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, erhöht werden. Unternehmen wird mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit Produkten übertragen. Vom Produzenten über den Importeur bis hin zum nachgeschalteten Anwender sind viele, oft komplexe Details zu beachten. Eine Vielzahl von Informationen zum Thema läßt sich im Internet abrufen. Ein kurzer Blick auf „Google – Seiten aus Deutschland“ zeigt allein 226.000 Verweise zum Thema REACH und Arbeitsschutz. Bei REACH und Arbeitssicherheit sind es immerhin auch noch 38.000. Vielfältige Informationen von Bundes- und Landesbehörden, Berufsgenossenschaften und Verbänden wollen insbesondere Klein- und Mittelständischen Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen. Hierzu dient als Zugang am Besten das „Reach-Informationsportal“ des Umweltbundesamtes. Es erleichtert das Verständnis deutlich. Einfach gehalten, keine überflüssigen Details, hat es neben einem Verweis zum Impressum sechs Hinweistafeln, über die man zu verschiedenen Internetseiten gelangen kann: „REACH einfach erklärt, e-Learning“ führ zu einem sehr informativen Unterrichtsprogramm über die einzelnen Aspekte von REACH. Ein übersichtliches Menü läßt kaum Fragen offen: „Home“, „Technische Voraussetzungen“, „Kontakt und Feedback“, „Links“, „Über diese Webseite“, Über uns“ und „Klarstellungen“ sind selbsterklärend. Die wichtigen Menüpunkte sind „Risikoansatz“ und „REACH-Einführung“. Mit weiteren Menüunterpunkten können erläuternde Lehrfilme aufgerufen werden. Zudem gibt es zu jeder Lerneinheit Fragebögen und Lösungen. Um diese Lerneinheiten nutzen zu können, benötigt man die neueste Version des Adobe Macromedia Flash Players. Die zweite Hinweistafel führt zum nationalen „REACH-Helpdesk“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Über „Umweltschutz“ gelangt man zum Informationsangebot des Umweltbundesamtes, über „Verbraucherschutz“ zur einschlägigen Seite des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Über „Arbeitsschutz“ kommt man zur Arbeitsschutzseite der BAUA, von dort wiederum zum „REACH-Helpdesk“. „Chemische Sicherheit“ verweist zur Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM).

Will man sich direkt an der internationalen Quelle erkundigen, ist die deutschsprachige Seite der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) hilfreich.

Wichtig für jeden in Arbeits- und Umweltschutz Verantwortlichen. Also, falls noch nicht geschehen, zu den eigenen Favoriten, Bookmarks, oder Lesezeichen hinzufügen:

REACH-Informationsportal (UBA)

http://www.reach-info.de/

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA

http://www.reach-helpdesk.de

Umweltbundesamt (UBA)

http://www.reach-info.de/ubareach.htm

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

http://www.bfr.bund.de/cd/9025

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)

http://www.baua.de/

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

http://www.bam.de/de/kompetenzen/fachabteilungen/abteilung_2/index.htm

Europäische Agentur für Chemische Stoffe (ECHA)

http://ec.europa.eu/echa/home_de.html

Mross K.G., Hochheim

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