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Wolfgang Mücke, Christa Lemmen (Hrsg.) Duft und Geruch

Bei dem Titel mag sich ein Betriebsarzt vielleicht fragen: „Was geht mich das an?“ Bei der Lektüre des Werkes wird dem Leser jedoch schnell klar, dass es eine Reihe von relevanten arbeits-, aber auch umweltmedizinischen Bezügen gibt. Aber der Reihe nach: Die lesenswerte Einleitung enthält auch historische Bezüge inklusive Anekdoten und leitet zu Wirkungen von Geruchsstoffen über. Daran schließen sich Kapitel über die Anatomie und die Physiologie des Riechens an. Im Kontext mit Geruchsschwellen konstatieren die Autoren, dass wichtige Stoffdatenbanken wie GESTIS auf die Angabe von Geruchsschwellen verzichten. An dieser Stelle wäre ein Hinweis auf die Datenbank HSDB (http://toxnet.nlm.nih.gov/cgi-bin/sis/htmlgen?HSDB) angebracht, in der zumindest kurz auf die Geruchsschwellen der einzelnen Substanzen eingegangen wird. Im Kapitel Physiologie findet sich auch ein Unterkapitel über Störungen des Riechvermögens mit der Angabe verschiedener Ursachen. Hier wäre ein kurzer Hinweis für den Leser angebracht, dass die beruflichen Ursachen erst im Kapitel 7.2 besprochen werden. Breiten Raum nehmen die Kapitel über die Geruchsstoffe und ihre Eigenschaften, die Bildung und Herkunft von Gerüchen sowie den bewussten Einsatz von Geruchsstoffen und ihre gesundheitliche Bedeutung ein. Für den Betriebsarzt interessante Themen sind z. B. Allergien, toxische Effekte und MCS. Von der Beduftung von Innenräumen wird gut begründet abgeraten. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Freisetzung von Geruchsstoffen in Innenräumen und Kfz, der Messung und der gesundheitlichen Bedeutung. Es folgt ein Kapitel über Freisetzungen in der Außenluft. Das Kapitel „Riechen und Arbeitsschutz“ ist untergliedert in „Arbeitsstoffe als Geruchsstoffe“, „Berufsbedingte Störungen des Riechvermögens“ und die „Rechtliche Bewertung von berufsbedingen Riechstörungen“. Die Behauptung, bei der Einwirkung von Metallstäuben dauere es etwa fünf Jahre bis zum Auftreten erster Symptome von Riechstörungen (Seite 181), ist nicht durch entsprechende Literaturzitate belegt und meines Wissens auch nicht begründbar. Die Autoren fahren damit fort, dass Riechstörungen „häufig als spezifische Anosmie“ beginnen würden. Auch diese Feststellung spiegelt in ihrer allgemeinen Formulierung nicht den wissenschaftlichen Kenntnisstand wider. Bei der Zahl der als Berufskrankheit anerkannten Anosmien beziehen sich die Verfasser auf den Zeitraum von 1978 bis 1995, hier wäre eine Aktualisierung angebracht. Die Autoren weisen zu Recht darauf hin, dass es für die toxischen Riechstörungen keine eigene Ziffer in der Berufskrankheitenliste gibt. Sie hätten ergänzen könnten, dass in manchen Fällen eine Anerkennung und Entschädigung über die Ziffer des ursächlichen Arbeitsstoffes möglich ist. Die Angabe einer MdE von 10% für eine Anosmie war zum Zeitpunkt der Manuskripterstellung korrekt, ist aber zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt worden. Die Autoren konstatieren, dass Prüfungen des Riechvermögens nur für wenige Tätigkeiten wie Raumbegasungen und Raumdesinfektionen vorgesehen seien. An dieser Stelle könnte noch auf die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe verwiesen werden. Für den Betriebsarzt wichtig ist die Frage der Beratung von Mitarbeitern, deren Riechvermögen eingeschränkt ist. Auf diesen Aspekt wird leider nicht eingegangen. Das letzte Kapitel hat Problembereiche, Folgerungen und Empfehlungen zum Inhalt. Das Stichwortverzeichnis ist unvollständig. Beispielsweise fehlen die Begriffe Hyperosmie und Hyposmie.

Zusammenfassend weist das Werk aus arbeitsmedizinischer Sicht kleinere Mängel auf. Dennoch kann es für den Betriebsarzt, der mit der Thematik der Geruchsstoffe weniger vertraut ist, ein wertvoller Ratgeber für verschiedene praktische Fragen sein.

Axel Muttray

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