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Gefährdungsbeurteilung Auslandseinsätze

Foto: Silvester Siegmann

Das Auslandsgeschäft ist für deutsche Unternehmen wichtiger denn je: Deutschland wird in 2018 nach einer Prognose des Ifo-Instituts wegen seiner Exportstärke das dritte Jahr in Folge den weltgrößten Leistungsbilanzüberschuss aufweisen.

Für die hiesigen Unternehmen bringt dieser Trend immer mehr berufliche Auslandsreisen oder dauerhafte Entsendungen mit sich. Dabei führen diese längst nicht mehr nur in gut erschlossene Gegenden mit adäquater medizinischer Infrastruktur und stabiler Sicherheitslage. Auch entlegene Ziele mit unzureichender medizinischer Versorgung und problematischer Sicherheitslage zählen zu den wichtigen Absatzmärkten für deutsche Unternehmen.

Für Mitarbeiter auf geschäftlichen Auslandsreisen und endsandte Arbeitnehmer, begleitende Angehörige sowie Subunternehmer entstehen durch die Auslandsaufenthalte spezielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit. Auf Arbeitgeberseite ergeben sich hingegen besondere Pflichten. Insbesondere die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Fürsorgepflicht verpflichtet Unternehmen, ihre Verantwortung für den Schutz ihrer mobilen Mitarbeiter vor Risiken und Bedrohungen wahrzunehmen.

Seit mehr als 20 Jahren besteht für alle Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung, im Rahmen einer unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung die auf seine Beschäftigten bei der Arbeit zukommenden Gefährdungen und Risiken systematisch zu ermitteln, sie zu bewerten, wenn möglich zu eliminieren oder zumindest die möglichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um sie zu minimieren. Ihre positive Wirkung kann die Gefährdungsbeurteilung aber nur entfalten, wenn sie im Unternehmen „gelebt“ wird. Und genau daran hapert es. Zu häufig wird die Gefährdungsbeurteilung noch immer als lästige, bürokratische Pflicht verstanden – und oft werden bestenfalls ein paar Formblätter schematisch ausgefüllt. Die wirklich risikobehafteten Tätigkeiten bleiben zu oft unberücksichtigt – wie z. B. Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbeseitigung oder auch die Entsendung von Beschäftigten ins Ausland.

Der Leitfaden „Berufliche Auslandsreisen und Entsendungen“ hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und -einsätzen zu sensibilisieren und die Prävention zu fördern. Das Dokument soll eine Lücke schließen, da bisher keine Richtlinie zur Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf berufliche Auslandsreisen und -einsätze erschienen ist. Zur gleichen Zeit erhebt das Dokument keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Leitfaden schließt nahtlos an die Präventionsstrategie der BG RCI „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ (www.null-ist-das-ziel.de) an. Vision Zero wurde inzwischen durch die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS, www.visionzero.global) übernommen und ist die erste globale Initiative zur Prävention in der Arbeitswelt.

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