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Editorial

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Silvester Siegmann

Im Zuge der weltweiten Öffnung und Verschmelzung von Märkten, entsenden deutsche Unternehmen – sowohl große Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Ihre Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit in Länder, die politisch nicht stabil sind bzw. vielfach als Krisengebiete gelten. Erwartungsgemäß arbeitet dabei ein Großteil in den Staaten der EU (EU27, ca. 2,7 Mio in 2009), aber eine beachtliche Anzahl von Mitarbeitern und auch Mitarbeiterinnen geht für ihre Firmen nach Asien (ca. 950.000 in 2009), USA (über 700.000 in 2009), China (knapp 400.000 in 2009), Südamerika (rund 350.000 in 2009) und Afrika (über 150.000 in 2009).

Dabei reicht der Mitarbeitereinsatz von kurzen, mehrtägigen Abordnungen bzw. Dienstreisen bis hin zu einer Versetzung über mehrere Jahre. Je nach Einsatzort und Dauer stellt der berufliche Auslandsaufenthalt die Beschäftigten als auch deren (personalverantwortlichen) Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Neben arbeitsrechtlichen Aspekten und landesspezifische Besonderheiten im Zielland, spielen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Ausland eine wichtige Rolle. Um Gesundheitsgefahren und Risiken für beruflich reisende möglichst vorausschauend zu minimieren, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die mit der (Auslands-)Tätigkeit verbundenen Belastungen und Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind erforderliche, risikoadaptive Schutzmaßnahmen zu veranlassen und die beruflich Reisenden entsprechend zu unterweisen.

Der Unternehmer ist gegenüber seinen Beschäftigten arbeitsschutzrechtlich während des gesamten Auslandseinsatzes verpflichtet. Die Fürsorgepflicht erhöht sich auf Grund der Gegebenheiten vor Ort, wobei Aspekte wie Dauer der Entsendung, politische Stabilität, religiöse und kulturelle Situation, medizinische Versorgung vor Ort, Arbeits- und Lebensumstände im Ausland sowie Erfahrungen des Unternehmens und des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das heißt: Mitarbeiter, die ins Ausland entsandt werden, haben auch dort Anspruch auf ein Arbeitsschutzniveau, wie es in Deutschland rechtlich vorgegeben ist.

Die Gefährdungsbeurteilung leistet dabei einen notwendigen und wertvollen Beitrag für die Reisevorbereitung und stellt (gleichzeitig) einen wichtigen Baustein für den Projekterfolg dar.

Um Sie hierbei in der Beratung zu unterstützen liegt der Schwerpunkt in dieser Ausgabe unserer Zeitschrift auf der Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung beruflicher Auslandsreisen.

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