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Information für Betriebe

Nach den dramatischen Geschehnissen im Atomkraftwerk Fukushima in Japan besteht große Unsicherheit über mögliche Gefährdungen durch radioaktive Kontamination auch an Arbeitsplätzen in deutschen Betrieben bis hin zum Verbraucher. Auch Frachtcontainer und die darin transportierten Waren können kontaminiert sein. So verzeichnet z.B. die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) steigende Anfragen aus solchen Mitgliedsunternehmen, die Japan anfahren oder anfliegen. Die BG Verkehr hat deshalb auf ihrer Homepage einige allgemeine Informationen zusammengestellt. Die BG kommt zu dem Schluss, dass eine Einschätzung der Situation sehr schwierig ist, da sich die Lage täglich ändert. Empfohlene Maßnahmen beim Umgang mit Fracht sind:

„Aus Japan eingeführte Fracht ist bei einer Ausfuhr vor dem 15. März 2011 unproblematisch. Erst danach kann sich die Frage einer Kontaminierung stellen, sofern die Gegenstände oder ihre Verpackung im Freien in der Evakuierungszone (oder in Gebieten mit Fall-Out z.B. durch Regen) standen. Im Zweifelsfall sind Messungen durchzuführen, die je nach Ergebnis eine fachgerechte Dekontamination nach sich ziehen müssen.“

Arbeitgeber, die Mitarbeiter im japanischen Krisengebiet haben bzw. sie von dort zurück holen, können sich in allen arbeitsmedizinischen Fragen an ihren Unfallversicherungsträger wenden. Dieser wird bei Bedarf durch das Institut für Strahlenschutz der BG ETEM und die Regionalen Strahlenschutzzentren aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt. Beschäftigte, die sich vorübergehend berufsbedingt im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt auf seiner Homepage Informationen, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden, soweit Frachtcontainer und die enthaltene Fracht betroffen sein können (Stand: 1. April 2011):

Fragen und Antworten zur Situation in Japan sowie zu möglichen Auswirkungen in Deutschland

Hinweise für den Schiffsverkehr

· Besteht die Möglichkeit, dass Schiffe, Ladung und Besatzung kontaminiert werden, wenn sie sich in der Krisenregion bewegen?

Schiffe, die sich in der Nähe der Unfallstelle bewegen, sowie ihre Ladung und Besatzung können kontaminiert werden, wenn sie sich unter oder in der radioaktiven Wolke aufhalten. Aufgrund des langen, mehrere Wochen dauernden Seetransportes ist anzunehmen, dass eventuelle radioaktive Kontaminationen an Schiffen und deren Decksladungen durch Einwirkung von Niederschlägen oder Seewasser erheblich reduziert werden. Um Gefährdungen ausschließen zu können, werden Kontrollmessungen auch an deutschen Überseehäfen durchgeführt. Einfuhrkontrollen erfolgen durch den Zoll; bei einem entsprechenden Messergebnis wird die Strahlenschutzbehörde des Landes eingeschaltet. Auch einige Länder mit Überseehäfen wie z.B. Hamburg und Bremen haben angekündigt, dass sie sich auf zusätzliche Kontrollen vorbereiten.

· An welchen Bereichen eines Schiffes können sich radioaktive Kontaminationen befinden?

Radioaktive Kontaminationen können grundsätzlich an allen äußeren Oberflächen eines Schiffes und seiner Decksfracht auftreten. Grundsätzlich ist allerdings auch eine Verschleppung mit Schuhwerk oder mit kontaminierter Kleidung unter Deck möglich.

· Welche Eigenschaften haben die Kontaminationen?

Durch Fallout und Washout lagern sich radioaktive Partikel aus der Atmosphäre auf den Oberflächen eines Schiffes ab. Sie sind in der Regel nicht festhaftend und können durch einfache Maßnahmen, wie Waschen oder Abspritzen, entfernt werden. Die radioaktiven Kontaminationen können nicht in die dichte Metallstruktur eines Schiffsrumpfs eindringen.

Hinweise für die Bevölkerung in Deutschland

· Ist mit kontaminierten Lebensmitteln aus Japan zu rechnen?

Japan ist ein Lebensmittelimporteur. Exporte aus Japan nach Deutschland sind weitgehend auf Spezialitäten (Pilze, Gewürze, Saucen, Tees, Alkoholika) beschränkt. Frischwaren werden praktisch nicht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitäten. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass sich radioaktiv belastete Lebensmittel aus Japan in Deutschland oder auf dem Weg in die Europäische Union befinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de

Die Europäische Kommission hat empfohlen, Lebensmittel, die aus Japan importiert werden, auf Radioaktivität zu untersuchen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Landesbehörden darüber informiert. Die Europäische Union hat die Sicherheitsmaßnahmen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan erhöht. Hierzu ist eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission (Nr. 297/2011) am 26. März 2011 in Kraft getreten. Danach dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Somit wird bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Ein Teil der Warensendungen wird von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren Kontrolle unterzogen. Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2011.

www.dguv.de/webcode.jsp?q=d113210

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