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Schutz vor künstlicher optischer Strahlung

Seit dem 27. Juli 2010 ist die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in Kraft. Sie legt Grenzwerte für die Belastung fest und fordert Schutzmaßnahmen dort, wo die Gesundheit von Beschäftigten durch Laserstrahlung und andere optische Strahlung aus künstlichen Quellen gefährdet ist. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat unter www.dguv.de/ifa/de/fac/strahl/optische/index.jsp Informationen zur Exposition, zu Vorschriften, Grenzwerten und Schutzmaßnahmen zusammengestellt. In Deutschland gelten schon lange Vorschriften zum Schutz gegen Laserstrahlung, so genannte kohärente Strahlung. Mit der neuen Verordnung gibt es nun auch Grenzwerte für andere Arten künstlicher optischer Strahlung, so genannte inkohärente Strahlung; dazu zählen ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung. Auch diese Strahlung kann Augen und Haut des Menschen schädigen. Neben den klassischen Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung, Kleidung, Handschuhe, Brillen können auch technische und bauliche Maßnahmen die Belastung reduzieren. Auf seinen Internetseiten gibt das IFA umfassende Informationen zum sicheren Umgang mit optischer Strahlung.

www.dguv.de

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